Mathiaschitz und Albel fordern Änderung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlordnung wegen Covid 19

Auf Initiative der Obfrau des Städtebundes Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz und deren Stellvertreter Bürgermeister Günther Albel hat heute die Versammlung des Städtebundes eine Resolution verabschiedet, welche aufgrund der Covid 19-Vorgaben der Bundesregierung die verantwortlichen des Landes (Landesregierung und Landtag) ersucht, die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung dahingehend zu ergänzen, dass die Städte und Gemeinden ermächtigt werden, bei der Gemeinderatswahl im kommenden Jahr zusätzliche Vorwahltage zu ermöglichen.

Die aktuelle Situation rund um Corona und die Vorgaben der Bundesregierung machen es dringend notwendig, die Wahl nicht nur an einem Tag und einem zusätzlichen Vorwahltag durchzuführen, sondern es sollte die Stimmabgabe an mehreren Tagen möglich sein. Dies ist im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Wahlbeisitzer und der Personen, die für eine sichere Organisation der Wahl verantwortlich sind,

so Mathiaschitz heute.
Die Bürgermeisterin regte an, beginnend mit dem neunten Tag vor der Wahl bis zu drei weitere Vorwahltage bis einen Tag vor dem offiziellen Wahltag zu ermöglichen.
Die Resolution des Städtebundes sieht vor, dass die Organisation der weiteren Vorwahltage den Städten und Gemeinden obliegt und diese unter Einhaltung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlordnung eigenständig festgesetzt werden können. Dazu wäre lediglich eine Änderung des § 69a der Bürgermeister- und Gemeinderatswahlordnung im Kärntner Landtag notwendig. Mathiaschitz und Albel regten an, dies aber umgehend zu beschließen, damit Städte und Gemeinden genügend Vorlaufzeit für die Organisation für die bürgerfreundliche und sichere Organisation der Wahlen im kommenden Jahr haben.
Darüber hinaus begrüßt der Städtebund, dass der Landesgesetzgeber die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung dahingehend ändert, dass sämtliche Mitglieder der Wahlbehörde nur mehr einen Hauptwohnsitz im Land Kärnten und nicht mehr ausschließlich in der betreffenden Gemeinde benötigen.

Wir müssen in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen die aktuelle Situation rund um Corona und die Covid 19-Maßnahmen im Auge behalten und eine möglichst sichere und bürgerfreundliche Stimmabgabe für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen,

so Mathiaschitz abschließend.
Quelle: Stadtkommunikation Stadt Klagenfurt